Orion
Behandlung uneinbringlicher Forderungen in Finanzkonten:-
A. Einnahmen sollten abzüglich Skonti und Wertberichtigungen ausgewiesen werden, wobei der Skontobetrag in Klammern in der Aufstellung oder im Anhang des Jahresabschlusses angegeben wird. Alternativ können Einnahmen brutto gemeldet werden, wobei die entsprechenden Rabatte und Zulagen direkt unter dem Einnahmenbetrag ausgewiesen werden.
B. Für Schätzungen uneinbringlicher Forderungen müssen jedes Jahr Rückstellungen gebildet werden. Studiengebühren und Gebühren sind abzüglich Zulagen und Ermäßigungen anzugeben. Daher werden Erhöhungen der Wertberichtigungen für uneinbringliche Forderungen als Minderung der Einnahmen und nicht als Aufwand erfasst.
C. Im Hinblick auf die Darstellung der Rückstellung für uneinbringliche Schätzungen als Minderung der Studien- und Gebühreneinnahmen ist diese von der Brutto-Studien- und Gebührenposition abzuziehen und nicht gesondert auf der Vorderseite der Aufstellung auszuweisen. Diese Behandlung unterscheidet sich von Stipendienzulagen, die entweder offen oder im Anhang offengelegt werden müssen.
Von shruti anupam