Jeffrey
Da dies je nach Bundesland unterschiedlich ist, konnte diese Frage nicht eindeutig beantwortet werden, da es wirklich darauf ankommt. Natürlich müssen Sie bei der Beantragung von Invaliditäts- und Arbeitslosengeld absolut wahrheitsgetreu und gesetzeskonform handeln, da diese nur denjenigen vorbehalten ist, die sie wirklich brauchen. Sie betrügerisch in Anspruch zu nehmen, benachteiligt andere und kostet natürlich den Steuerzahler. Denken Sie also über die Dinge nach, bevor Sie dumme Entscheidungen treffen.
Wenn eine Person nicht in der Lage ist zu arbeiten, werden entweder Invalidenrente oder Arbeitslosengeld die einzige Einkommensform, die sie haben, und sie sind darauf angewiesen, ihren Lebensunterhalt fortzusetzen, bis sie entweder eine Arbeit finden können - oder sogar bis sie sterben oder haben Zugang zu ihrer Pensionskasse. Antragsteller für diese Art von Leistungen müssen die Definition einer behinderten Person erfüllen, um Anspruch auf einige staatliche Invaliditätsleistungen zu haben.
Die gleiche Definition hindert den Einzelnen daran, gleichzeitig Arbeitslosengeld zu beziehen, was ein interessanter Punkt ist. Viele fragen sich, ob man tatsächlich beides gleichzeitig in Anspruch nehmen kann – aber der Bund sorgt dafür, dass niemand beide Leistungsformen in Anspruch nehmen kann.
Gelegentlich gibt es jedoch besondere Umstände, die dieser Regel nahe genug zuwiderlaufen. Manchmal ist es für Menschen mit Teilbehinderungen möglich, Arbeitslosengeld zu erheben. Es kommt auch manchmal vor, dass sich die Behinderung einer Person verbessert und diese Person dann in der Lage ist, Arbeitslosengeld zu erheben.
Für weitere Informationen dazu müssen Sie sich an Ihre Kommunalverwaltung wenden, um herauszufinden, welche genauen Regeln in Bezug auf staatliche Leistungen, sowohl bei Invalidität als auch bei Arbeitslosigkeit, gelten.