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  • Die 5. Kopie oder Kopie 2 geht auch an den Empfänger, damit er es ablegen kann, wenn er in einem Staat mit staatlicher Steuer lebt. Ich mache auch eine zusätzliche Kopie von Kopie B aus Höflichkeit gegenüber dem Empfänger, so dass der Empfänger insgesamt 3 Kopien hat, 1 für seine Bundessteuern, eine für seinen Staat und die 2. Kopie von Kopie B für seine Unterlagen. Hoffe das hilft
  • Kopie 2 sollte mit der staatlichen Einkommensteuererklärung des Empfängers eingereicht werden (falls erforderlich).

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