Christine
Es kann. Es hängt davon ab, ob Sie in Ihre Pensionskasse eingezahlt haben oder ob diese zu 100 % vom Arbeitgeber finanziert wurde. Wenn es arbeitgeberfinanziert ist, wird der Betrag Ihrer Rente von Ihren monatlichen AHV-Leistungen abgezogen. Wenn Ihre Rente Ihre AHV-Leistungen übersteigt, werden Sie nicht arbeitslos. Es ist wichtig zu wissen, wie Ihre Rente finanziert wird.
Cora
Ja, sie ziehen den Betrag Ihres Rentenschecks von der Höhe Ihrer Arbeitslosigkeit ab.