Emilia
Wenn eine Gesellschaft aufgelöst wird, gehen ihre Vermögenswerte, aber nicht ihre Verbindlichkeiten, unter die Kontrolle der Krone über. Der Treasury Solicitor vertritt die Krone bei der Einziehung von Vermögenswerten von aufgelösten Gesellschaften. Diese Vermögenswerte werden als eigentümerloses Eigentum oder „bona vacantia“ bezeichnet. Der Treasury Solicitor hat das Recht, solche Immobilien zu verkaufen.
Wenn Sie jedoch ein Unternehmen besaßen, das aufgelöst wurde, könnten Sie möglicherweise Vermögenswerte daraus zurückerlangen, die zu Bona vacantia geworden sind. Eine Gesellschaft wird aufgelöst, wenn ihr Bestehen entweder durch Streichung im Handelsregister oder durch Liquidation durch einen Liquidator und Auflösung beendet wird.
Bevor ein Unternehmen aufgelöst wird, sollten seine Mitglieder sicherstellen, dass alle im Eigentum des Unternehmens befindlichen Vermögenswerte behandelt und aus dem Eigentum des Unternehmens übertragen werden. Geschieht dies nicht, gehen alle verbleibenden Vermögenswerte, jedoch nicht die Verbindlichkeiten, zum Zeitpunkt der Auflösung in das Eigentum der Krone über (gemäß Section 654 des Companies Act 1985 oder Section 1012 des Companies Act 2006) als eigentümerloses Eigentum oder 'bona vacantia'.
Zu den Vermögenswerten einer aufgelösten Gesellschaft, für die der Treasury Solicitor die Verantwortung trägt, gehören Barguthaben, Grund- und Pachteigentum, Stammkapital, geistiges Eigentum, einschließlich Marken und Urheberrechte und Hypotheken.
Der Treasury Solicitor hat die Befugnis, die Rechte am Vermögen einer aufgelösten Gesellschaft abzulehnen, dh aufzugeben. Grundsätzlich lehnt der Treasury Solicitor belastendes Eigentum ab, wie z. B. gewerbliche Pachtverträge zur Miete von gemeinsam genutztem Land, zum Beispiel Privatstraßen, Freiflächen oder gemeinsame Teile eines Anwesens oder Wohnungen und kontaminiertes Eigentum.