Wie wird ein unbestätigtes Akkreditiv bestätigt?

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  • Ein unbestätigtes Akkreditiv liegt grundsätzlich vor, wenn das Akkreditiv nur die Garantie der ausstellenden Bank hat. Die Funktion der beratenden Bank besteht in diesem Fall lediglich darin, den Exporteur über die Bedingungen des Akkreditivs zu informieren und fügt keine Zahlungsverpflichtung hinzu.

    Andererseits hat ein bestätigtes Akkreditiv auch die Garantie der avisierenden Bank. Das Akkreditiv wird durch die avisierende Bank mit der Zusage geleitet, dass der Begünstigte gemäß den Bedingungen des LC zahlt.

    Jetzt ist es sehr einfach, den Status des Akkreditivs zu ändern. Der Käufer übernimmt die Bürgschaft einer anderen Bank, die meistens die beratende Bank selbst ist. Die beratende Bank übernimmt ihre Zusage, dass die Zahlung und Lieferung fristgerecht erfolgt. Im Gegenzug erhält die beratende Bank Servicegebühren.

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