Vermögenswerte: Da Vermögenswerte auf der Sollseite platziert werden, wird die anfängliche Erfassung des Vermögenswertes offensichtlich belastet. Bei einer Erhöhung des Vermögenswerts wird diese durch Schreiben unter die erste Zahl, dh auf der Sollseite, zur vorherigen Zahl hinzugefügt, und wenn eine Zahl abgezogen werden soll, wird sie auf der gegenüberliegenden Seite, dh Gutschrift, verbucht. Die Vermögenszunahme wird also belastet und die Abnahme gutgeschrieben. Verbindlichkeiten : Da Verbindlichkeiten auf der Habenseite erfasst werden, so werden Erstbuchungen von Verbindlichkeiten gutgeschrieben, wenn eine Erhöhung der Verbindlichkeit auftritt, wird sie durch Schreiben unter die erste Ziffer, dh auf der Habenseite, zur vorherigen Zahl hinzugefügt und gleichzeitig auf der Gegenseite verringert, dh , auf der Sollseite. So wird die Erhöhung der Verbindlichkeiten gutgeschrieben und die Verringerung der Verbindlichkeiten belastet. Kapital oder Eigenkapital:Da Kapital eine Verbindlichkeit des Unternehmens ist, wird für dieses die Haftungsregel angewendet. Einkommen: Einkommen und Gewinne führen zu einer Kapitalerhöhung, die Verbindlichkeit darstellt, und eine Erhöhung der Verbindlichkeit wird gutgeschrieben, so dass eine Einkommenserhöhung gutgeschrieben und eine Einkommensminderung belastet wird. Aufwendungen oder Verluste: Aufwendungen führen zu einer Kapitalminderung, folglich zu einer Verringerung der Haftung, daher werden Aufwendungen und Verluste belastet und Aufwendungen gutgeschrieben. Es folgen die Regeln der Soll- und Haben-Belastung: Erhöhung des Vermögens, Erhöhung der Ausgaben/Verluste, Verringerung der Verbindlichkeiten, Verringerung des Kapitals/Eigentums, Verringerung der Einnahmen/Erträge. Kredit : Vermögensabnahme, Abnahme der Ausgaben, Zunahme der Verbindlichkeiten, Zunahme der Einnahmen/Einnahmen, Zunahme des Kapitals/Eigentums Für Details besuchenKapitalerhöhung/Eigentumserhöhung Für Detailbesuche
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