Arne
Die Gewaltenteilung hat mit dem Anliegen der Verfassungsverfasser zu tun, eine Person zum Mächtigsten in der neuen Regierung zu machen. Es gibt drei Regierungszweige: Legislative, Exekutive und Judikative. Jeder Zweig hat eine bestimmte Funktion. Keine Zweigniederlassung darf die Befugnisse der anderen Zweigniederlassungen ausüben oder in die Ausübung der Befugnisse der anderen Zweigniederlassungen eingreifen.