Kallie
Sie stellen einen Arbeitslosenantrag auf die gleiche Weise wie den ursprünglichen Antrag und unterliegen den gleichen Anspruchskriterien wie damals. Das Problem, das die meisten Menschen haben, wenn sie einen Anspruch erneut geltend machen möchten, besteht darin, ob sie überhaupt berechtigt sind oder nicht.
Jeder Bundesstaat legt fest, wie viel Geld Sie in den ersten vier der letzten fünf vollen Kalenderquartalen durch bezahlte Arbeit verdient haben müssen. Bei Personen, die sich erneut melden, handelte es sich bei diesem Einkommen häufig um Arbeitslosengeld, und sie werden bei der Beurteilung nicht berücksichtigt.
Sie können Ihren Antrag erneut stellen, sobald Sie wieder Anspruchsberechtigt sind. Dies kann der Fall sein, wenn Sie wieder arbeitslos werden oder arbeitsfähig sind. Eine Ausnahme gibt es, wenn Sie Ihre Leistungen ausgeschöpft haben.
Verschiedene Staaten berechnen unterschiedlich, wie viel Ihnen zusteht; bei einigen basiert es auf einem Prozentsatz Ihres Verdienstes, bei anderen werden Sie für eine bestimmte Anzahl von Wochen bezahlt. In jedem Fall erhalten Sie in diesem Leistungsjahr nichts mehr, wenn Sie alles, was sie berechnet haben, fällig haben.
Ein Leistungsjahr wird berechnet, indem 52 Wochen zum Datum Ihres Antrags hinzugefügt werden. Wenn Sie sich bezüglich dieses Datums nicht sicher sind, können Sie dies dem Original des Feststellungsbescheids entnehmen, das Ihnen bei der Bewilligung Ihrer Leistungen zugesandt wurde. Wenn Sie diese verloren haben, können Sie Ihr Landesarbeitsamt anrufen oder sogar online nachsehen.
Auch wenn Sie nach Ausschöpfung Ihrer Leistungen eine Arbeit finden und dann innerhalb des Leistungsjahres wieder arbeitslos werden, können Sie keinen erneuten Antrag stellen.
Hallie
Wenn mir die Arbeitslosigkeit in der ersten Januarwoche verweigert wurde und ich dann in der letzten Januarwoche wegen Arbeitsmangels entlassen wurde, komme ich dann in Frage?