Wie prüft und bestätigt der Wirtschaftsprüfer das Geld, das das Unternehmen vom Schuldner erhalten hat?

2 Antworten


  • Die Durchschlagquittungen oder Gegenfolienquittungen zur Untermauerung der Eintragungen im Kassenbon sind zu prüfen. Es sollte auch erfragt werden, wie einem Kunden der Rabatt gegen sofortige Zahlung gewährt werden kann. Jeder ungewöhnliche Preisnachlass sollte vermerkt und vom zuständigen Beamten zufriedenstellend erklärt werden.

    Es sollte auch die Probeprüfung durchgeführt werden, um den gemäß Kassenbuch erhaltenen Betrag in den vom Schuldner erhaltenen Kontoauszug zu verfolgen. Erforderliche Arbeit sollte geleistet werden, um den Prozess des Wimmelns und Ladens oder auch Läppens genannt aufzudecken. Bei dieser Methode wird beim Empfang des Bargelds von einer Partei keine Eintragung in das Kassenbuch durch den Kassierer vorgenommen und er verwendet es persönlich.

    Am Ende des Monats oder des Jahres ersetzt der Kassierer in der Regel das bisher verwendete Geld ohne Zustimmung der Geschäftsführung und schreibt dem Konto des Schuldners, dessen Konto nicht gutgeschrieben wurde, gut. Um eine wirksame Kontrolle durchzuführen, damit das besagte Fehlverhalten überprüft wird, sollten die folgenden Schritte unternommen werden.

    Die Durchschrift der Quittung bzw. der Gegenfolienquittung ist mit dem Einzahlungsschein zu überprüfen. Besonderes Augenmerk sollte auf den eingezahlten Betrag, dh die Anzahl der Schecks und den entsprechenden Betrag, gelegt werden.
  • Es gibt verschiedene Methoden, die vom Auditor verwendet werden. Die Kassenbons sind auf der Gegenseite oder der Durchschrift mit dem Betrag im Kassenbuch zu überprüfen. Die Richtigkeit des Betrages ist anhand der Vereinbarungen mit den Parteien über den Provisionssatz und seine Empfangsberechtigung zu überprüfen. Die Berechnung des erhaltenen Betrags und die Arbeitsgrundlage sollten überprüft werden.

    Die Berechtigung zum Erhalt des Abonnements ist mit den Statuten des Vereins oder Vereins zu prüfen. Eingegangene Abonnements sind mit der Gegenblattquittung oder der Durchschlagsquittung beim Abonnentenregister zu überprüfen. Jeder ungewöhnliche Betrag des Abonnements sollte erkundigt werden.

    Von Brokern verkaufte Noten sollten verbürgt werden. Die Tatsache, dass es sich bei dem Verkauf um eine Ex-Dividende handelt, sollte sorgfältig geprüft werden. Im Falle eines Dividendenverkaufs sollte ein Teil der Einnahmen in Bezug auf die Dividende und der auf Investitionen entfallende Betrag ernannt werden. Verwaltungsratsprotokolle sollten auch geprüft werden, wenn die Satzung vorschreibt, dass Veräußerungen von Investitionen vom Verwaltungsrat protokolliert werden.

    Der gegen die Wechselforderung eingegangene Betrag ist unter Bezugnahme auf das Wechselforderungsbuch zu belegen. Für die Rechnungen, die für den Geldeingang fällig sind, aber der Betrag nicht eingegangen ist, müssen diese abgefragt werden.

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