Gegen Cosby wurde ein Haftbefehl erlassen. Er arrangierte, sich der Polizei zu stellen, und daher war es nicht notwendig, dass die Polizei ihn ausfindig machte, festnahm, zu Boden warf, um ihn zu überwältigen, oder ihn ins Gefängnis zu bringen.
„Es muss anerkannt werden, dass Kaution nicht als
Strafe gedacht ist. Sie soll das Erscheinen des Angeklagten sichern. Die Möglichkeit,
eine angemessene Kaution zu erhalten, ist etwas, an das die Gründer unserer Nation
fest genug glaubten, um es in den Gesetzentwurf aufzunehmen Rechte. Konkret
leitet der achte Zusatzartikel mit der Feststellung ein, dass 'übermäßige Kautionen nicht
erforderlich sind . . ..'“
Ob eine Kaution gewährt wird oder nicht, liegt im Ermessen des Richters, aber er muss bei der Gewährung oder Verweigerung einer Kaution bestimmte Grundsätze beachten.
Aber sogar einer meiner Juraprofessoren hat einmal kommentiert: "Das Gesetz wird nicht ganz gerecht."