Werner
Die Prüfung der Anteilsübertragung ist nach Verordnungsgesetz nicht vorgeschrieben. Manchmal wird der Wirtschaftsprüfer jedoch gebeten, diese Arbeit mit dem Ziel durchzuführen, sicherzustellen, dass im Büro der Sekte keine Fehler oder Betrug aufgetreten sind und dass keine doppelten Aktien ausgegeben wurden, außer in echten Fällen, in denen die Originalaktien verloren gegangen sind . Das folgende Verfahren sollte bei der Durchführung der Aktienübertragungsprüfung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung angewendet werden.
• Überprüfen Sie die Satzung des Vereins hinsichtlich des Verfahrens bei der Übertragung von Anteilen und stellen Sie sicher, dass die Anforderungen eingehalten wurden.
• Beachten Sie, dass die Gesellschaft im Falle von Übertragungen, die von den Übertragungsempfängern rechtlich in Bezug auf diese Übertragungen, die von den Übertragungsempfängern eingereicht wurden und sich auf teilweise eingezahlte Aktien bezogen, Übertragungen an die Übertragenden Mitteilungen übersendet haben.
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• Stellen Sie sicher, dass die satzungsgemäße Ablösesumme eingegangen und verbucht wurde.
• Vergewissern Sie sich, dass die Übertragungsurkunde ordnungsgemäß abgestempelt wurde. Die Überweisungen müssen mit dem Mitgliedsregister abgeglichen werden.
• Überprüfen Sie die Unterschrift des Übertragers mit der Unterschrift auf dem Antragsformular.
Dies ist also die Prüfung der Anteilsübertragungen.