Guiseppe
Wenn ein Akkreditiv beim Exporteur eingeht, legt er nach dem Versand der Ware die erforderlichen Dokumente vor und der Wechsel an die Bank ist sein Heimatland. Ist die Bank mit den vom Exporteur vorgelegten Dokumenten zufrieden, handelt sie den Wechsel mit der Bank im Importland aus und bezahlt den Exporteur zum offiziellen Wechselkurs in der Währung seines Landes. Die Risiken etwaiger Wechselkursschwankungen liegen bei der Bank des Exporteurs. Die Bank des Exporteurs gibt alle Devisen ab.
Die Bank des Importeurs verlangt, dass die folgenden Bedingungen ordnungsgemäß ausgefüllt werden, bevor sie den von der Verhandlungsbank vorgelegten Wechsel einlöst.
Die Unterlagen werden innerhalb einer bestimmten Frist eingereicht, die die erforderlichen Unterlagen wie Frachtbriefe, Rechnung, Versicherungspolice, Verschiffungshafen und Warenwert enthält.
Die Rechnungen sind ordnungsgemäß ausgestellt und durch den Rechnungspreis belegt, dass die Warenbeschreibung auf den Papieren dem Kaufvertrag entspricht und die Papiere miteinander übereinstimmen.
Der Frachtbrief ist nicht veraltet und trägt ein Datum innerhalb des zulässigen Versandzeitraums. Wenn der Kredit durch eine Art Sicherheit besichert ist und der Konnossement blanko oder im Auftrag der Bank ausgestellt werden soll, müssen die Papiere der Bedingung entsprechen, dass der Konnossement sauber und frachtfrei ist.