Elsie
Gemäß Artikel 91 der Verfassung ist folgendes Verfahren für die Wahl des Premierministers vorgesehen
Die Nationalversammlung tritt am 30. Tag nach dem Tag der allgemeinen Wahlen zur Versammlung zusammen, sofern der Präsident nicht früher einberufen wird. Nach der Wahl des Sprechers und des stellvertretenden Sprechers wählt die Nationalversammlung unter Ausschluss anderer Angelegenheiten ohne Debatte eines ihrer muslimischen Mitglieder zum Premierminister.
Der Premierminister wird mit der Mehrheit der Gesamtmitglieder der Nationalversammlung gewählt. Sofern kein Mitglied bei der ersten Abstimmung eine solche Mehrheit erreicht, findet eine zweite Abstimmung zwischen den Mitgliedern statt, die bei der ersten Abstimmung die beiden höchsten Stimmenzahlen erzielen, und dem Mitglied, das die Mehrheit der Stimmen der anwesenden und abstimmenden Mitglieder erreicht zum Ministerpräsidenten gewählt erklärt werden.
Sofern die Stimmenzahl von zwei oder mehr Mitgliedern mit der höchsten Stimmenzahl gleich ist, wird eine weitere Abstimmung zwischen ihnen durchgeführt, bis eines von ihnen die Stimmenmehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder auf sich vereint.