Marvin
Sie können das Gefängnis oder das Gefängnis anrufen, in dem sie sich befinden, und fragen, ob sie eine Website haben. Aber das kann man nur herausfinden, wenn sie erwachsen sind. Wenn die Person minderjährig ist, müssen Sie der gesetzliche Vormund sein.
Janiya
Rufen Sie den Sachbearbeiter im Gefängnis an, in dem er sich befindet, und in welcher Wohneinheit, geben Sie seinen Namen und die Dokumentennummer an, wenn Sie diese haben, und er kann Ihnen sagen, wann seine Entlassung erwartet wird.
Hoffe das hat dir geholfen.