Kyle
In der traditionellen Ansicht der Hochzeit sollte der Gastgeber immer die Familie der Braut sein. Als Gastgeber würden sie alle Verwandten und liebenden Personen an dem bestimmten Tag der Hochzeit einladen. Die Familie des Bräutigams oder der Vater des Bräutigams haftete für diesen Tag überhaupt nicht. Der Vater der Braut oder der Name von jemandem wurde in dieser Zeit als Gastgeber geschrieben. Aber die Uhrzeit wurde geändert. Heutzutage wird jeder, der beiden Familienmitgliedern sehr nahe steht, Gastgeber. Nachfolgend finden Sie eine kurze Liste derjenigen Verwandten, die Gastgeber sein könnten:
• Die Eltern der Braut sind traditionell die automatische Wahl als Gastgeber.
• Das Brautpaar kann auch Gastgeber der Hochzeitseinladung sein.
• Die Hochzeitseinladung könnte von Braut, Bräutigam und beiden Familien gemeinsam gehostet werden.
• Es könnte von der Familie der Braut und des Bräutigams veranstaltet werden.
• Anders als heute üblich wird die Hochzeitseinladung auch von der Familie des Bräutigams gehostet.
• Geschiedene Eltern können die Hochzeitseinladung gemeinsam oder getrennt veranstalten.
• Im Falle des Verstorbenen eines Elternteils könnte der andere der Gastgeber sein; er/sie kann in der Einladung den Namen des verstorbenen Elternteils (Name des Verstorbenen) nachträglich angeben.
• Es wird oft gesehen, dass ein guter Freund oder Verwandter die Hochzeitszeremonie von der Einladung bis zur gesamten Affäre moderiert.
• Die geschiedenen und wiederverheirateten Eltern können auch Gastgeber sein.