Wenn sie mein Fahrzeug im Rahmen eines Pfandverkaufs von Abschleppunternehmen an mich zurückverkauft haben. die es die Straße runter abgeholt hatten, nachdem es aus einem Lagerpark gestohlen wurde, dem ich einige Verspätungsgebühren schuldete. Werde ich noch die Verspätungsgebühren schulden, die vor dem Diebstahl meines Lieferwagens angefallen sind, nachdem ich ihn im Pfandverkauf vom Abschleppunternehmen zurückkaufe?

3 Antworten


  • Nein ! Sobald der Transporter pfandrechtlich verkauft wurde, hat Ihr Name damit nichts mehr zu tun. Sie haben ihr Geld bekommen. Du schuldest nichts.

  • Die Chancen stehen gut ... Das Pfandrecht war von der Abschleppfirma, für das Abschleppen und die Lagerung auf ihrem Hof ​​- und hatte nichts mit den Verspätungsgebühren der Lagerfirma zu tun, bei der Sie es zuvor hatten. Wenn dies der Fall ist, dann - ja, Sie schulden dem Speicherunternehmen immer noch diese Gebühren.

  • Sie haben die Fläche gemietet, Sie haben einen Vertrag zur Zahlung der Fläche abgeschlossen. Sie haben die Fläche erhalten, Sie haben sie genutzt, Sie schulden noch die Miete Sie bekamen dafür, dass es auf Ihre Rechnung angerechnet würde.

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