Nein, sie werden Sie nicht dazu bringen, mit einer Hand Leistungen zurückzuzahlen und dann mit der anderen die Leistungen zu übergeben. Das macht auch keinen Sinn.
Ich habe meine Teilzeitarbeitsstunden nicht sorgfältig dokumentiert, als ich vor ein paar Jahren die Arbeitslosigkeit erfasste. Ich tat dies nicht absichtlich - ich war schockiert, abrupt von einem Job gefeuert zu werden, den ich seit über 14 Jahren hatte.
Also strichen sie die Leistungen und ich musste den gesamten Betrag zurückzahlen, den sie mir zu viel gezahlt hatten, was völlig richtig war. Ich wollte keine genauen Aufzeichnungen führen, aber ich hätte sorgfältiger sein sollen. Lektion gelernt.
Sollten Sie jemals wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wird Ihr Konto wahrscheinlich bis zum n-ten Grad geprüft, um sicherzustellen, dass ein Fehler nicht wieder passiert.