Wenn eine Ehe annulliert wird, welche Auswirkungen hat die Annullierung auf das Erstgeburtsrecht der Kinder?

2 Antworten


  • Eine Aufhebung ist in der katholischen Kirche zulässig, wenn zwei Personen ihre Ehe beenden und dennoch die Sakramente empfangen können. Viele Fragen werden gestellt, viele Papiere ausgefüllt und Menschen befragt, um Informationen zu erhalten, die zu Informationen führen, die beweisen, dass die Ehe nie hätte stattfinden dürfen.

    Kinder, die während der Ehe des Paares geboren wurden, behalten den Namen des Vaters, es sei denn, die Mutter behielt während der Ehe ihren Namen bei oder bekam das Kind von einem anderen Mann und das Baby hatte seinen Namen.

    Wenn die Frau später wieder heiratet und der neue Ehemann die Kinder adoptieren möchte und der leibliche Vater damit einverstanden ist, können die Kinder den Namen des Adoptivvaters erhalten. Bis dahin behalten sie ihren Geburtsnamen.
  • In der katholischen Kirche bestreiten sie nicht, dass eine vertragliche/gesetzliche Ehe stattgefunden hat, sondern dass es eine sakramentale Ehe gegeben hat. Daher hat es im katholischen Annullierungsverfahren keinerlei Auswirkungen auf die Kinder. Sie sind immer noch die legitimen Kinder einer legalen Ehe.

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