Die Polizei kann durchsuchen, wenn sie einen wahrscheinlichen Grund (einen guten Grund) hat. Dies bedeutet, dass, wenn sie denken, dass Sie mit jemandem Drohanrufe machen, dann ja, dass sie Ihr Telefon durchsuchen können, um zu sehen, wen Sie angerufen haben.
Juli 2014 Der Oberste Gerichtshof entschied in der Rechtssache Riley gegen Kalifornien, dass ein Polizist das Telefon eines festgenommenen Verdächtigen nicht ohne Haftbefehl durchsuchen darf.
„Moderne Mobiltelefone sind nicht nur ein weiterer technologischer Komfort. Mit
allem, was sie enthalten und
preisgeben mögen, halten sie für viele Amerikaner „die Privatsphäre des Lebens“… Die Tatsache, dass die Technologie es heute einem
Individuum ermöglicht, solche Informationen in der Hand zu halten, macht die
Informationen nicht weniger schutzwürdig, für die die Gründer
kämpften. Unsere Antwort auf die Frage, was die Polizei tun muss, bevor
ein beschlagnahmtes Handy durchsucht wird, um eine Festnahme zu erreichen, ist dementsprechend
einfach: einen Haftbefehl einholen.“