Wenn der sorgeberechtigte Elternteil sein Kind bei einem Großelternteil hinterlässt, hat der andere Elternteil das Recht, zu kommen und es zu holen oder jemanden an seiner Stelle nach ihm zu schicken?

2 Antworten


  • Nein, es sei denn, für sehr lange Zeit gelassen. Der sorgeberechtigte Elternteil hat das Recht, das Kind bei jedem zu lassen, der sich sicher fühlt, wie bei den Großeltern, und es sei denn, es besteht eine Gefährdung an seinem Wohnsitz oder die Kinder scheinen verlassen zu sein, gibt es rechtlich nichts, was Sie tun können, sorry
  • Hängt davon ab, ob es sich um eine Anordnung bezüglich des Sorgerechts für das Kind handelt? Wenn dies der Fall ist, nein, und wenn sie das Kind mitnehmen, kann der andere Elternteil sie der Entführung anklagen und kann wegen Nichteinhaltung der Sorgerechtsvereinbarung mit Missachtung bestraft werden. Wenn das Kind hingegen über einen längeren Zeitraum bei den Großeltern gelassen wurde, kann der andere Elternteil eine Dringlichkeitsanhörung beantragen, um die Kontrolle über das Kind in Abwesenheit der Eltern zu erlangen.

    Wenn keine Papiere oder Vereinbarungen vorliegen, hat jeder Elternteil jederzeit das Recht auf das Kind. Wenn einer das Kind verlässt, steht dem anderen Elternteil nichts mehr im Wege, das Kind wiederzuerlangen. Deshalb gibt es Sorgerechtspapiere, um zu verhindern, dass ein Elternteil das Kind in einen anderen Staat bringt oder was nicht. Papiere schützen beide Elternteile. Ohne diese Papiere kann jeder Elternteil mit dem Kind machen, was er will, ohne wegen Entführung angeklagt zu werden.

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