Jennings
Der sechste Präsident von Pakistan ist das Oberhaupt des Landes. Aber die Bezeichnung als einfacher Titel und die wirklichen Befugnisse liegen beim Premierminister. Die Befugnisse des Präsidenten lassen sich grob in Exekutive, Judikative und Legislative unterteilen. Artikel 45 der Verfassung sieht vor, dass der Präsident befugt ist, von einem Gericht, einem Tribunal oder einer anderen Behörde verhängte Strafen zu begnadigen, zu begnadigen, aufzuschieben und zu erlassen, auszusetzen oder umzuwandeln.
Der Präsident kann eine Verordnung erlassen, wenn die Nationalversammlung nicht tagt. Der Präsident kann die so erlassene Verordnung jederzeit zurückziehen. Die im Namen des Präsidenten erlassenen und ausgeführten Anordnungen dürfen vor keinem Gericht angefochten werden. Der Präsident kann von Zeit zu Zeit eine oder beide Kammern des Parlaments zu gemeinsamen Sitzungen zu einem Zeitpunkt und an einem Ort einladen, den er für richtig hält, und kann dies auch vertagen. Er kann die Nationalversammlung auflösen, sofern der Premierminister dies anordnet.
Die offenkundigsten Befugnisse, die der pakistanische Präsident ausübt, findet während der Notstandszeit statt. Wenn er davon überzeugt ist, dass eine große Notlage vorliegt, in der die Sicherheit Pakistans oder eines Teils davon durch Krieg oder äußere Aggression oder durch innere Unruhen außerhalb der Kontrolle einer Provinzregierung bedroht ist, kann er den Notstand ausrufen.