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Preisdiskriminierung ersten Grades bedeutet, dass der Monopolist seinen Markt so unterteilen kann, dass er jede nachfolgende Wareneinheit zu dem Höchstpreis verkauft, den die Verbraucher für diese Einheit zu zahlen bereit sind. Der Monopolist zieht dabei die gesamte Konsumentenrente ab.
Eine Preisdiskriminierung zweiten Grades liegt vor, wenn der Monopolist die Nachfragekurve so segmentieren kann, dass von jedem Segment ein anderer Preis berechnet wird, der der niedrigste Nachfragepreis dieses Segments ist.
Auch die Preisdiskriminierung dritten Grades teilt den Markt in zwei oder mehr Teilmärkte auf und verlangt in jedem Teilmarkt einen anderen Preis. Der in jedem Teilmarkt berechnete Preis muss jedoch nicht der niedrigste Nachfragepreis dieses Teilmarktes sein, sondern hängt von den Nachfragebedingungen dieses Teilmarktes ab.