Was sind Routineprüfungen und Eventualverbindlichkeiten?

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  • Routineprüfung bedeutet die drei Prüfungen. Überprüfung von Besetzungen, Nebenbesetzungen, Überträgen, Erweiterungen und anderen Berechnungen in den Originalbüchern. Prüfung der Buchungen in die Ledger und Ledgerkonten hinsichtlich ihrer Besetzungen, Salden, Saldovortrag und Übertragung der Salden auf den Trailsaldo. All diese Prüfungen werden vom Wirtschaftsprüfer mit Hilfe verschiedener Häkchen für verschiedene Arten von Geschäftsvorfällen durchgeführt. Gegenstand der routinemäßigen Prüfung ist die Überprüfung der rechnerischen Richtigkeit der Transaktionen, die Feststellung, dass die Buchungen aus den ursprünglichen Buchungsbüchern auf die korrekten Konten in den Hauptbüchern erfolgt sind und die Buchkonten korrekt ausgeglichen wurden, sowie die Sicherstellung durch die Sonderkonten gesetzten Zecken, dass nach der Prüfung keine Ledger verändert werden.

    Eventualverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, die nicht entstanden sind, aber bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses entstehen können. Eventualverbindlichkeiten dürfen daher nicht mit Geldzahlungen verbunden sein. Bei der Bilanzerstellung sind nur die bis zum Bilanzstichtag entstandenen Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, Eventualverbindlichkeiten sind jedoch merklich am Fuß der Passivseite anzugeben.

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