Brando
Der Zweck der Ziviljustiz ist die Durchsetzung der Rechte. Das Ziel der Strafjustiz ist es, das Unrecht zu bestrafen. Das Verfahren wird durch die Zivilprozessordnung geregelt. Die Strafprozessordnung regelt die Strafsachen. Die Zivilgerichtsbarkeit befasst sich mit Zivilverfahren. Die Strafjustiz befasst sich mit strafrechtlichen Maßnahmen. Das Opfer verklagt die Zivilgerichte. Opfer legt Einspruch bei den Strafgerichten ein Die Zivilgerichtsbarkeit befasst sich mit Unrecht privater (ziviler) Natur, dh privatem Unrecht. Die Strafjustiz befasst sich mit Verbrechen gegen die Gesellschaft, dh mit öffentlichem Unrecht. Zivilrechtliches Unrecht ist nicht schädlich, da es nur die Rechte von Privatpersonen missachtet. Verbrechen sind schädlicher, da sie die Rechte der Öffentlichkeit insgesamt verletzen. Im zivilrechtlichen Verkehr sind Privatpersonen Parteien. Fälle sind Titel als Antragsteller vs. Beklagter. Bei kriminellen Geschäften,Staat konstituiert sich als Partei. Cass wird als Staat vs. Angeklagter betitelt. Nach den Worten von Prof. John Slamond beansprucht der Beschwerdeführer in einem Zivilverfahren ein Recht, und das Gericht sichert es ihm zu, indem es dem Beklagten zu diesem Zweck Gewalt auferlegt. Während nach John Saimond in einem Strafverfahren der Staatsanwalt keine Ansprüche erhebt, sondern dem Angeklagten ein Unrecht vorwirft.