Jeder der Partner sollte volljährig sein und es muss ein schriftlicher Vertrag mit dem Status von Michigan vorliegen, sei es für eine inländische Partnerschaft oder eine Geschäftspartnerschaft. Bei einer Lebenspartnerschaft kann jeder Partner die Lebenspartnerschaft auflösen und den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei beenden. Die Partei kann aus ihrer gemeinsamen Wohnung ausziehen und eine neue Wohnung errichten, die beide Parteien nicht teilen. Mit Wirkung der Auflösung wird das Miteigentum der Parteien zu gleichen Teilen oder nach dem bei Vertragsschluss festgelegten Verhältnis aufgeteilt. Sie müssen das Rechtsdokument in Anwesenheit eines Zeugen unterschreiben. Weitere Informationen zur Auflösung von Partnerschaften und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partnerschaften im Bundesstaat Michigan finden Sie unter
www.legislature.mi.gov.