Adelia
Der zahlende Bankier ist die Bank, deren Name auf einem bestimmten Scheck aufgedruckt ist. Diese Bank zahlt den durch den Scheck angegebenen Betrag an die einziehende Bank und zieht diesen Betrag vom Konto des Kunden ab. Dies erfolgt nur, wenn der Kunde über ausreichende Deckung auf seinem Konto verfügt, um die Transaktion zu ermöglichen. Es ist auch die Pflicht des zahlenden Bankiers, den Scheck zu prüfen und sicherzustellen, dass er ordnungsgemäß unterzeichnet ist, die Vermerke richtig sind und der Scheck im Allgemeinen in Ordnung ist. Bei Wechseln gehört es zur Zahlungspflicht des zahlenden Bankiers ab Weisung des Kunden. Andernfalls ist der Bankier dazu gesetzlich nicht verpflichtet. Der zahlende Bankier gilt als Partei eines bestimmten Schecks, da er als Bezogener gilt; eine Rechnung wird jedoch lediglich dem Bankier überlassen und hat keinen Anteil daran.
Die Verantwortung eines einziehenden Bankiers besteht darin, den auf einem Scheck und/oder Wechsel angegebenen Betrag von einem zahlenden Bankier einzuziehen. Dieser Betrag wird dann auf das Konto des Kunden eingezahlt. Kein Bankier ist gesetzlich verpflichtet, Geld von anderen Banken durch vom Kunden ausgestellte Schecks einzuziehen, jedoch führen die meisten modernen Banken diese Dienstleistung durch.
Es gehört zu den Pflichten beider Banker, wachsam und nach Treu und Glauben zu handeln, um den Schutz des § 82 des Wechselgesetzes zu erlangen.