Städtisch
Arbeitspapiere sind das Bindeglied zwischen den Aufzeichnungen des Kunden und den geprüften Konten. Dazu gehören alle vom Wirtschaftsprüfer gesammelten Nachweise über die von ihm geleistete Arbeit und das Verfahren, das er bei der Überprüfung eines bestimmten Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit befolgt hat. Diese bieten dauerhafte historische Aufzeichnungen, die logisch angeordnet sind, in der Reihenfolge, in der jeder Posten in der Bilanz erscheint. Diese dienen auch als gute Orientierungshilfe für die Mitarbeiter, denen die Prüfungsarbeit nach der Prüfung des Vorjahres übertragen wurde. Diese würden dem Abschlussprüfer künftig zu Hilfe kommen, falls der Auftraggeber gegen das Verschulden des Abschlussprüfers Klage einreicht.
Im Fall von sockockinsky VS Bright Grahme in England stellte sich die Frage des Pfandrechts an den Arbeitspapieren. Die entscheidende Frage in diesem Fall war, ob die Wirtschaftsprüfer auch nach Zahlung des Prüfungshonorars ein Recht haben, die Arbeitspapiere wie in ihrem Eigentum zu behalten. Das Gericht entschied zu Gunsten der Wirtschaftsprüfer mit der Begründung, dass es sich um unabhängige Auftragnehmer und nicht um Beauftragte der Auftraggeber handelte. Das Recht des Abschlussprüfers, die Arbeitspapiere aufzubewahren, ist jedoch vom Recht des Abschlussprüfers zur Aufbewahrung der Geschäftsbücher zu unterscheiden.