Was sind das Girokonto, das Gewinn- und Verlustbeteiligungskonto, das Gewinn- und Verlustbeteiligungs-Termindepot bei den pakistanischen Banken?

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  • Girokonto : Das Girokonto wird auch als Sichteinlage bezeichnet. Jeder Betrag kann jederzeit ohne Vorankündigung von diesem Konto abgebucht werden. Die Bank erhält keine Möglichkeit, diese Einlagen produktiv zu nutzen. Daher zahlt die Bank keine Zinsen auf diese Einlagen. Aber erhebt nominale Provisionen auf diese Einlagen von den Kunden, um die verschiedenen Bereiche der Bank zu erfüllen. Diese Art von Konto wird in der Regel von Geschäftsleuten eröffnet. Dieses Konto kann mit einem Minimum von Rs.500 eröffnet werden. Auf diesem Konto ist das Ziehen von Schecks erlaubt. Auf diesem Konto wird das Sparbuch ausgestellt.

    Sparkonto mit Gewinn- und Verlustbeteiligung:

    Dies ist die Art von Einlagenkonto, die normalerweise von den mittleren Einkommensgruppen geführt wird. Diese Art von Konto kann mit einem Minimum von Rs, 100 eröffnet werden. Es gibt keine Beschränkung des Höchstbetrags. Dies ist ein Gewinn- und Verlustbeteiligungskonto, daher zahlt die Bank den Gewinn aus dieser Einlage. Der Kunde kann seinen Betrag 8-mal im Monat abheben. Der Höchstbetrag von Rs.15000 kann jederzeit während eines Monats abgehoben werden. Bei Abhebungen größerer Beträge ist eine schriftliche Kündigungsfrist von 7 Tagen erforderlich. Auf diesem Konto ist das Ziehen von Schecks erlaubt. So wird dem Kunden Scheckheft und Sparbuch ausgehändigt.

    Festgeld mit Gewinn- und Verlustbeteiligung:

    Diese Art von Konto kann mit einem Mindestbetrag von Rs eröffnet werden. 1000. Die Bank erhält diese Einlagen für einen bestimmten Zeitraum auf einem Festkonto. Daher werden diese Einlagen als Festgelder bezeichnet. Die Bank stellt dem Kunden kein Scheckbuch aus, sondern stellt einen PLS-Terminzahlungsbeleg (TDK) aus. Die Bank stellt dem Einleger ein nicht übertragbares TDK aus. Es enthält den Betrag und die Laufzeit der Einzahlung. Dies ist ein Gewinn- und Verlustbeteiligungskonto, daher zahlt die Bank den Gewinn auf dieses Konto aus. Will der Kunde vor Ablauf von 6 Monaten zurücktreten, steht dem Einleger in diesem Fall kein Gewinn und Verlust zu. Nach Ablauf von 6 Monaten, jedoch vor Fälligkeit, hat der Einleger in diesem Fall Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung, falls vorhanden, in Höhe des für das Sparkonto festgelegten Satzes

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