Wenn das Leistungsjahr abgelaufen ist und Sie Ihre Arbeitslosigkeit nicht geltend gemacht haben, sollten Sie unbedingt prüfen, ob Sie für das letzte Leistungsjahr noch Anspruch haben. Diese Einschränkungen hängen vollständig von den verschiedenen Regeln ab, die Ihr lokales Büro hat, und den Regeln, die in Ihrem Bundesstaat eingehalten werden müssen.
Darauf gibt es keine richtige Antwort, da es keine Regel gibt. Sie müssen nur sehen, wie viel Flexibilität Ihr Leistungsbüro hat und ob es bereit ist, Ihren Papierkram noch zu bearbeiten.
- Wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben, aber Ihre Leistung nicht erhalten haben.
Wenden Sie sich an das Arbeitsamt, das Ihnen weiterhelfen und sicherstellen kann, dass Sie Ihr Arbeitslosengeld noch bekommen. Wenn Sie es mit genügend Zeit beantragt haben, ist dies ihr Problem und sie hätten Ihre Unterlagen früher bearbeiten sollen. Dies sollte nicht gegen Sie arbeiten. Wenn Ihnen mitgeteilt wurde, dass Sie es immer noch nicht erhalten, besuchen Sie das Büro und erklären Sie die Situation. Es hilft, wenn Sie Unterlagen über den Zeitpunkt Ihrer Bewerbung mitbringen.
- Falls Sie sich noch nicht beworben haben.
Sie sollten sich an Ihr lokales Büro wenden und prüfen, ob noch bearbeitet werden kann. Möglicherweise müssen Sie ins Büro gehen und die Situation erklären und sehen, ob dies bei Ihrem Fall hilft. Wenn Sie vor Ablauf des Leistungsjahres nicht genügend Zeit zum Ausfüllen der Formulare hatten oder nicht alle Informationen für die Beantragung vorlagen, kann dies zu Ihren Gunsten wirken.
Wenn beides nicht funktioniert oder Sie in beiden Fällen zu spät kommen, sollten Sie dies für das nächste Leistungsjahr berücksichtigen und Ihre Anträge auf dem Laufenden halten.