2 Antworten


  • Ich habe viele widersprüchliche Informationen zum Status der Arbeitslosenverlängerung gehört und gelesen. Eines ist sicher - es ist eine äußerst verwirrende Situation. Ein Teil davon ist auf die anhaltende Ungewissheit über die Verlängerung der Arbeitslosigkeit zurückzuführen, da die Gesetzgebung derzeit im Kongress anhängig ist, aber ein Teil davon ist, dass das System der Stufen komplex und nicht gut bekannt gemacht oder erklärt wird (zumindest nach meiner Erfahrung).
    Der Miami Herald hatte kürzlich eine nette Erklärung als Antwort auf einen verwirrten Leser. Hier ist die Situation in Bezug auf die Verlängerungen der Arbeitslosigkeit:

    „Staatliche/regelmäßige Leistungen (ausgezahlt aus dem Treuhandfonds für Arbeitslosenentschädigung) – für bis zu 26 Wochen.

    Diese Verlängerungen werden aus Bundesmitteln gezahlt:

    Die Notfall-Arbeitslosenentschädigung (EUC) Stufe I gilt für bis zu 20 zusätzliche Wochen;

    Die Notfall-Arbeitslosenentschädigung Stufe II gilt für bis zu 14 zusätzliche Wochen;

    Die Notfall-Arbeitslosenentschädigung Stufe III gilt für bis zu 13 zusätzliche Wochen;

    Die Notfall-Arbeitslosenentschädigung Stufe IV gilt für bis zu sechs zusätzliche Wochen.

    Im Rahmen der neuesten Verlängerung müssen Kunden die verfügbaren staatlichen/regulären Leistungen am oder vor dem 20. Februar 2010

    ausschöpfen , um die Notstands-Arbeitslosenentschädigung Stufe I einzurichten. Kunden müssen die Stufen I, II oder III bis zum 27. Februar 2010 ausschöpfen, um Anspruch auf die nächste Stufe.

    Unabhängig davon, welche Stufe ein Kunde am 28. Februar 2010 hat, ist die Stufe, die er abschließt, und er hat keinen Anspruch auf zusätzliche Stufen. Die letzte Woche, für die Notarbeitslosenentschädigung gezahlt werden konnte, ist die Woche zum 31. Juli 2010."

    Nach dem derzeitigen Stand des Systems (vorausgesetzt, dass keine weiteren Änderungen durch anhängige Gesetze vorgenommen werden) ist es so eingerichtet, dass nur eine bestimmte Untergruppe von Arbeitslosen, die vor dem 27 Anspruch auf die vierte Stufe und damit auf insgesamt 79 Wochen* Arbeitslosengeld. Das sind ungefähr zwei Jahre Arbeitslosigkeit vor dem 27. Februar. Das bedeutet, dass die "Super"-Langzeitarbeitslosen (vor 2008) keine zusätzliche Hilfe erhalten und die Mittel- bis Langzeitarbeitslosen keinen Anspruch darauf haben auch weitere Hilfe, da sie ihre Erweiterungsstufen nicht vor Ablauf der Frist am 27. Februar ausschöpfen können.

    Es gibt einen zusätzlichen Vorbehalt für diejenigen, die ihre staatlichen/regulären Leistungen vor dem 20. Februar noch nicht ausgeschöpft haben: Diese Personen haben keinen Anspruch auf eine der EUC-Stufen.

    Verwirrend und eindeutig nicht ausreichend, um die große Zahl von Arbeitslosen unterzubringen, die wahrscheinlich das ganze Jahr 2010 und bis ins nächste Jahr hinein andauern wird.

    *Ich glaube, die oft zitierte "99 Wochen"-Zahl ist die maximal mögliche verfügbare aufgrund einzelner Landeserweiterungen, die auf Bundesebene nicht für alle verfügbar sind. Die maximale Verlängerung der Bundesarbeitslosigkeit beträgt also 79 Wochen.
  • Es bedeutet, dass Sie erstmals Leistungen beziehen. Da Sie Ihre Arbeitslosigkeit nach den ersten 20 Wochen zweimal verlängern können, gibt es insgesamt 3 Stufen. Ich hoffe das hat deine Frage beantwortet

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