Alfonzo
Ziehungszinsen werden ebenso wie Kapitalzinsen berechnet, wenn sie im Gesellschaftsvertrag vorgesehen sind. Da Ziehungen von Partnern oft in unregelmäßiger Höhe und zu unterschiedlichen Terminen betroffen sind, wird es als ratsam erachtet, Zinsen auf Ziehungen zu berechnen, um die Rechte der Partner anzupassen. In vielen Fällen erfolgt die Ziehung jedoch einvernehmlich und es werden keinerlei Zinsen berechnet.
Wenn Zinsen berechnet werden, werden diese normalerweise zu festen Prozentsätzen vom Datum jeder Ziehung bis zum Datum der Kontoauflösung berechnet. Sind die Bezugstermine nicht angegeben, wird der Gesamtbetrag unter der Annahme einer gleichmäßigen Belastung über das Jahr verzinst. Der Zinsbetrag wird den Ziehungskonten der Partner belastet und dem Ziehungszinsbetrag gutgeschrieben. Am Ende der Rechnungsperiode werden die Ziehungskonten durch Übertragung auf die Gewinn- und Verlustrechnung geschlossen.
Es ist jedoch zu beachten, dass bei Auszahlungen in einheitlicher Höhe und in regelmäßigen Abständen Zinsen auf den Gesamtbetrag der in Anspruch genommenen Beträge für den Durchschnitt der für die erste und letzte Rate geltenden Zeiträume berechnet werden können. Bei Ziehungen zu Beginn eines jeden Monats sollten daher Zinsen auf den gesamten Betrag für 6 ½ Monate berechnet werden.