Carole
Bei der periodengerechten Rechnungslegung werden alle in einer Periode erzielten Einnahmen mit allen in dieser Periode angefallenen Ausgaben abgeglichen, unabhängig davon, ob sie in bar bezahlt wurden oder nicht. Ausgaben, die bezahlt werden und sich auf einen anderen Zeitraum oder über einen längeren Zeitraum als den betreffenden Abrechnungszeitraum beziehen, dann wird dieser gleiche Betrag aufgeteilt und entspricht Ihren vorausbezahlten Beträgen. Dies wird in Ihrer Bilanz auf der Aktivseite stehen. Angefallene, aber noch nicht bezahlte Aufwendungen werden abgegrenzt und d. h. der Aufwand mit Sitz in der Gewinn- und Verlustrechnung und die entsprechende Gutschrift werden als Verbindlichkeit in Ihrer Bilanz ausgewiesen, so dass Sie bei Erhalt der Rechnung nur noch eine Abbuchung vornehmen müssen Ihre Haftung und Guthabenkasse. Auch die Gewinn- und Verlustrechnung wird nicht erfasst, da sie bereits in der Periode erfasst wurde, auf die sie sich bezieht.
Zusammengefasst berücksichtigt eine periodengerechte Rechnungslegung alle erzielten Einnahmen und alle angefallenen Ausgaben/Verpflichtungen für den gleichen Zeitraum, unabhängig davon, ob sie bezahlt oder nicht gezahlt wurden oder nicht.
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Nach diesem Grundsatz werden Erlöse und Kosten bei ihrem Anfall und nicht bei Zahlung oder Eingang der Barmittel erfasst.