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Es gibt drei verschiedene Arten von Personengesellschaften, die hier angesprochen werden müssen, die erste ist eine offene oder einfache Personengesellschaft. Die zweite ist eine Kommanditgesellschaft und schließlich die Kommanditgesellschaft oder LLP.
Bei einer offenen Handelsgesellschaft haften alle Gesellschafter des Unternehmens gleichberechtigt. Dies bedeutet, dass sie für ihr eigenes Handeln, das Handeln jedes anderen Partners und auch für alle Mitarbeiter des Unternehmens während der regulären Arbeitspraxis verantwortlich sind. In diesem Fall sind alle von der Personengesellschaft eingegangenen Schulden in der Verantwortung aller Gesellschafter und können das gesamte persönliche Vermögen jedes Gesellschafters gefährden.
Ein Modell einer Kommanditgesellschaft kann Komplementäre und Kommanditisten umfassen; Der Kommanditist haftet jedoch nur für das Kapital, das er in das Unternehmen investiert hat, zuzüglich etwaiger persönlicher Garantien bei der Beschaffung von Finanzmitteln.
Schließlich bezeichnet eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLP) mindestens zwei der Gesellschaften, denen das Gesetz zusätzliche Verantwortlichkeiten auferlegt. Wie bei einer Kommanditgesellschaft beschränkt sich die Haftung auf das von jedem Gesellschafter eingebrachte Anlagekapital und schließt eventuelle persönliche Finanzierungsgarantien ein. Sollte die LLP aus irgendeinem Grund auf nur ein designiertes Mitglied reduziert werden, gelten alle anderen Mitglieder gesetzlich als designierte Mitglieder.