Barton
Im ungeteilten Indien wurde die Einkommensteuer zum ersten Mal im Jahr 1860 eingeführt. Sie wurde durch das Einkommensteuergesetz von 1860 eingeführt und folgte genau dem gleichen Muster, das damals im Vereinigten Königreich vorherrschte. Dieses Gesetz trat am 31. Juli 1860 in Kraft und dauerte nur 5 Jahre bis zum 1. August 1865, als es vollständig zurückgezogen wurde. Ein wichtiges Merkmal von 600 Rupien pro Jahr war steuerpflichtig.
Die Einkommensteuer fiel in den nächsten zwei Jahren nicht an. Es wurde jedoch mit einigen Änderungen im Jahr 1867 wieder eingeführt und wurde "The License Tax Act of 1867" genannt. Einkünfte bis zu 200 Rupien pro Jahr waren nach diesem Gesetz nicht steuerpflichtig. Beträge, die über dieser Grenze erwirtschaftet wurden, waren mit einem Satz von 2 Prozent zu versteuern. In diesem Gesetz wurden landwirtschaftliche Einkünfte von der Steuer befreit. 1886 wurde der Name in "The Certificate Act 1868" geändert.
Durch dieses Gesetz wurde nicht nur die Freigrenze auf 500 Rupien angehoben, sondern auch der Steuersatz auf 1,6 Prozent gesenkt. 1869 wurde das Bescheinigungsgesetz wieder in das Einkommensteuergesetz 2 aufgenommen. Nach diesem Gesetz wurden landwirtschaftliche Einkünfte wieder besteuert. Außerdem wurden unterschiedliche Steuersätze für verschiedene Einkommensarten vorgeschlagen.