Leta
Ich habe in Einstellungsgremien mitgearbeitet und kann Ihnen sagen, dass ein- und zweiteilige Bewerbungsschreiben nicht zur offiziellen Terminologie gehören. Ich glaube, Ihr Arbeitgeber kann einfach erwarten, dass Sie ein Anschreiben sowie das Bewerbungsschreiben selbst einreichen, das eine klare Absichtserklärung enthält und darlegt, warum Sie ein idealer Kandidat für die Besetzung der Stelle sind. Ihr Anschreiben kann viel kürzer sein und sollte lediglich Ihre Kontaktdaten, die erforderlichen Unterlagen, die Sie beifügen, und Ihr Interesse an der Stelle belegen. Am besten wenden Sie sich jedoch an den Arbeitgeber und bitten Sie um Klärung, um sicherzustellen, dass Sie genau das angeben, was er benötigt.