Was ist der Unterschied zwischen einer gewöhnlichen Auflösung und einer Sonderauflösung?

3 Antworten


  • Ein einfacher Beschluss kann kurzfristig mit einfacher Mehrheit der Aktionäre gefasst werden. Ein Sonderbeschluss erfordert eine Supermehrheit und eine frühzeitige Benachrichtigung der Aktionäre über den Sonderbeschluss (bestimmte Zeit). Ein Sonderbeschluss wird schließlich mit der Annahme durch den Handelsregisterführer in die Satzung aufgenommen.
  • Sonderbeschlüsse werden in der Hauptversammlung der Gesellschaft von 75?% der stimmberechtigten Mitglieder gefasst und schriftlicher Beschluss einstimmig von den Gesellschaftern gefasst.
  • Ein einfacher Beschluss erfordert nur eine Mehrheit, während ein Sonderbeschluss 75 % Zustimmung erfordert

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