Archibald
Wenn ein Unternehmen eine Beratungsleistung für 400 US-Dollar erbringt, verdient es 400 US-Dollar Umsatz. Es hat kein Einkommen von 400 US-Dollar, da bei der Erbringung der Dienstleistung auch einige Ausgaben anfallen.
Wenn das gleiche Ereignis sowohl ein Ertrags- als auch ein Aufwandselement hat, müssen beide Elemente in derselben Abrechnungsperiode gemeldet werden. Der Aufwand muss den Einnahmen entsprechen. Wenn das Unternehmen beispielsweise Beratungsleistungen für 400 US-Dollar erbringt und der einzige Aufwand für die Erbringung der Dienstleistung 100 US-Dollar an Gehältern beträgt, lauten die beiden Einträge:
Für das Umsatzelement.
Dr. Bargeld 400
Cr. Einnahmen - Beratung 400
Für das Aufwandselement
Dr. Gehälter und Löhne 100
Cr. Bargeld 100
Beachten Sie, dass im typischen Fall neben den Gehältern auch andere Aufwendungen für die Erbringung von Beratungsleistungen anfallen. Diese anderen Ausgaben müssen von den Einnahmen abgezogen werden, um den Gewinn aus den Transaktionen zu erzielen.