Shane
Rechtsstaatlichkeit drei grundlegende Punkte
1 Niemand kann bestraft werden, außer bei Gesetzesverstößen.
2 Gleichheit vor dem Gesetz
3 Grundrechte des Volkes werden durch das einfache Gesetz garantiert
Tanveer Ahmad pol.science GCUniversity FaisalAbad
Joaquin
Rechtsstaatlichkeit bedeutet; in erster Linie die völlige Überlegenheit oder Vorherrschaft des üblichen Rechts gegenüber der Macht der unlogischen Macht und schließt das Fortbestehen der Willkür, Vorrecht aus. Zweitens bedeutet Rechtsstaatlichkeit Gerechtigkeit vor dem Gesetz oder die gleiche Schwäche aller Klassen gegenüber dem normalen Recht des Landes, das von normalen Gerichten verwaltet wird. Drittens bedeutet Rechtsstaatlichkeit, dass bei uns das Recht der Verfassung / die Regeln, die im Ausland selbstverständlich aus einem Verfassungsgesetzbuch stammen, nicht die Quelle, sondern die Folgen der Rechte des Einzelnen sind, wie sie von definiert und durchgesetzt werden die Gerichte.
"Rules of Law" wurde in Großbritannien in seiner Verbreitung und Stärke nicht umgesetzt. Rechtlich gesehen wird den größeren Grenzen entgegengewirkt, die in der "Rechtsstaatlichkeit" verstanden werden, denn "König kann nichts falsch machen" ist die wesentliche Doktrin ihres politischen Systems. Daher kann der Herrscher vor keinem Gericht vorgeladen werden, obwohl alle Bediensteten der Krone für ihre Abteilungsangelegenheiten den Gerichten gegenüber haftbar sind.
Gemäß dem Crown Proceeding Act von 1947 genießen Regierungsbeamte sichere bürgerliche Freiheiten. Ein Bürger kann mit einer schweren Strafe belegt werden, der gegen einen Beamten verklagt, die Anschuldigung jedoch nicht vor Gericht beweist. Darüber hinaus kann gegen Richterinnen und Richter wegen der Ausübung ihres Amtes kein Verfahren eingeleitet werden.
Stephen
Rechtsstaatlichkeit ist eines der Grundprinzipien der britischen Verfassung. Sie ist zum Teil geschrieben, das Parlament besteht aus den von der Öffentlichkeit gewählten Mitgliedern, kurz gesagt besteht die Souveränität des Parlaments im Wesentlichen darin, die Rechtsstaatlichkeit zu gedeihen.