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  • Wahnsinn, besser bekannt als Wahnsinn, wird normalerweise als allgemeiner Begriff bezeichnet. Sie gilt als semipermanente und schwere psychische Störung. Heute zieht sie jedoch verschiedene Schlussfolgerungen, wobei sie als sehr enger rechtlicher Umstand des kriminellen Wahnsinns angesehen wird. In medizinischen Berufen oder Begriffen gilt es als psychische Erkrankung.

    Die Wurzeln dieses Wortes können auf das englische Wort "sane" und das lateinische Adjektiv sanus zurückgeführt werden, was gesund bedeutet und vor allem der Ausdruck "mens sana in corpore sano", was "gesunder Geist in einem gesunden Körper" bedeutet. Von hier aus wurde der Begriff Geisteskrankheit entwickelt. Zivilrechtlich ist damit eine Person gemeint, die nicht geeignet ist, Verträge oder Verpflichtungen einzugehen.

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