Was bedeutet Übergabe als Urkunde?

1 Antworten


  • Ein Rechtsakt der Übertragung von Eigentum von einer Person auf eine andere wird als "Lieferung als Urkunde" bezeichnet. Für ihre Wirksamkeit ist die ordnungsgemäße Zustellung einer Urkunde durch den Zuwendungsgeber an den Zuwendungsempfänger in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise erforderlich. Die Person, die die Immobilie überträgt, oder der Erblasser muss eine schriftliche Erklärung abgeben, die ihre Absicht zur Übertragung der Immobilie deutlich macht. Eine bloße Absicht zur Übertragung betrifft nicht die Übertragung von Eigentum. Es sollte eine Art von Handlung oder Verhalten geben, die den Zweck der Übertragung untermauert.

    Eine physische Übertragung der Urkunde an den Begünstigten oder den Zuwendungsempfänger ist nicht erforderlich. Der Schenker kann die Urkunde sogar per Post schicken. Die Zustellung der Urkunde kann auch durch den Bevollmächtigten erfolgen. In Ermangelung eines Abschlusses mit Datumsangabe wird eine Urkunde in der Regel am Liefertag wirksam. Ein Stipendiat, der einen physischen Besitz der Urkunde besitzt, bedeutet nicht „als Urkunde geliefert“, es sei denn, die Absicht wird vom Stipendiaten auf Papier geäußert.

Schreibe deine Antwort

Ihre Antwort erscheint nach der Moderation appear