Arbitratio Ar`bi*tra"tion, n. [F. Arbitratio, L. Arbitratio, fr. Arbitrari.]
Die Anhörung und Feststellung einer Sache zwischen Streitparteien durch eine oder mehrere von den Parteien gewählte Personen.
Hinweis: Dies: kann von einer Person durchgeführt werden, aber es ist üblich, zwei oder drei sogenannte Schiedsrichter zu wählen, oder jede Partei wählt einen aus, und diese einen Dritten zu benennen, der als Schiedsrichter bezeichnet wird. Ihre Entscheidung wird als Schiedsspruch bezeichnet
Schieds Bindung , eine Bindung , die man durch die Vergabe eines Schieds einzuhalten verpflichtet.
Arbitration von Exchange, die Umrechnung der Währung eines Landes in die Währung eines anderen oder die Bestimmung des Wechselkurses zwischen diesen Ländern oder Währungen. Ein Schiedskurs ist einer, der durch ein solches Schiedsverfahren mittels einer oder mehrerer dazwischenliegender Währungen bestimmt wird.