Thad
Wenn es in der Vergangenheit bereits von einer Versicherungsgesellschaft abgerechnet wurde (was bedeutet, dass die Reparaturkosten den Wert des Autos im Moment vor dem Aufprall übersteigen), können Sie je nach Bundesland, Versicherungsschutz und der Versicherung der anderen Jungs eine Entschädigung erhalten , Unfallumstand aber wohl nicht so sehr, als hätte das Auto einen klaren Titel. Dies sollte keine Auswirkungen auf medizinisch bedingte Erstattungen haben.