Shemar
Eine bewegliche Sache im Sinne des Gesetzes bezieht sich auf eine Sache oder einen Gegenstand oder ein tragbares Eigentum persönlicher Art. Eigentum oder Besitz, der bewegt werden kann, wird als bewegliches Eigentum bezeichnet. (Plural). Darunter kann alles außer Land oder Grundbesitz fallen.
Eine bewegliche Sache wird als eigenes Eigentum angesehen, unabhängig davon, ob sie beweglich ist oder nicht. Besondere Gebrauchsgegenstände sprechen nur von beweglichen Gegenständen. Beispielsweise; Mobiliarhypothek - Mobiliar kann auch Sklave oder Diener bedeuten.