Ernestin
Capias ist ein lateinisches Wort. Es ist ein juristischer Begriff. Das Wort capias ist als juristischer Schriftsatz definiert. Die häufigste Art von Capias ist die Klageschrift von Capias ad Responsendum. Das capias ad responseendum befiehlt dem Sheriff, einen Angeklagten zu verhaften. Der Sheriff kann einen Angeklagten im Zusammenhang mit einem Zivilverfahren festnehmen. Wenn der Angeklagte mit diesem Schreiben geschlagen wird, ist er gezwungen, vor Gericht zu erscheinen und die Ansprüche des Klägers zu beantworten.
In der Klageschrift sind der Name des Beklagten, die Frist, in der er vor Gericht erscheinen musste, der Name des Klägers, die Art der ergriffenen Maßnahme, die Namen des Richters, des Gerichtsvollziehers und des Anwalts, der den Kläger vertritt, eindeutig angegeben. Im Falle einer nicht bürgbaren Capias handelte es sich bei der ergriffenen Maßnahme um nichts anderes als eine fiktive Übertretung. Die beiden nachfolgenden Anordnungen (für den Fall, dass der Angeklagte nicht zur mündlichen Verhandlung erscheint) werden als alias capias und pluries capias bezeichnet.