Warum ist die Prüfung von Unternehmen obligatorisch, während die Prüfung von Eigen- und Personengesellschaften nicht erforderlich ist?

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  • Die Prüfung von Unternehmen ist obligatorisch, da ein Unternehmen eine eigenständige Rechtspersönlichkeit ist, eine künstliche Person mit eigenem Vermögen und eigener Haftung, einen Aktionär hat, der Eigenanteile an seinem Vermögen ausübt und als solcher sein Geld in das Unternehmen investiert, und vom Vorstand verwaltet wird Direktoren, die für den reibungslosen Betrieb des Unternehmens verantwortlich sind und sicherstellen, dass die Aktionäre eine angemessene Rendite erhalten. Eine Prüfung wird durchgeführt, um sicherzustellen, dass der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Gesellschaft vermittelt und somit die Interessen der Aktionäre gewahrt werden. Aber eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen wird von Einzelpersonen geführt, die Eigentümer ihres Unternehmens sind und ein Unternehmen ausschließlich zum Zwecke der Erzielung von Gewinnen gründen und als solche ihre eigenen Interessen nach eigenem Ermessen schützen können.

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