Warum beschreiben wir das Strafjustizsystem als "System"?

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  • Wir beschreiben das Strafjustizsystem als ein System, da es aus mehreren integrierten Behörden besteht, die zusammenarbeiten, um die Strafjustiz zu beaufsichtigen. Wenn jemand über das Strafjustizsystem spricht, bezieht er sich auf: Strafverfolgungsbehörden, das Gerichtssystem (Vorgesetzte und Bezirksgerichte), Agenturen, die rechtliche Vertretung bieten, und kommunale Strafvollzugsbehörden (Tagesberichterstattung, Bewährung, Bewährung [wo ist trotz Gesetzen, die die Bewährungsoptionen für Inhaftierte, die vor einem bestimmten Datum inhaftiert wurden, aufheben, weiterhin besteht oder erforderlich ist], Jugenddienste, Gemeindedienste usw.) und Strafanstalten. Normalerweise wird dieser Begriff auch verwendet, wenn es um gesetzliche Gesetze geht, die diese Dienste vorschreiben und regeln.

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