War es jemals illegal, die Schwester Ihrer toten Frau zu heiraten?

3 Antworten


  • In Großbritannien war es bis 1907 illegal, die Schwester Ihrer verstorbenen Frau zu heiraten, als das Heiratsgesetz für die Schwester der verstorbenen Frau verabschiedet wurde.
    Bis zu diesem Zeitpunkt galt kanonisches Recht. Kirchenrecht ist im Grunde Kirchenrecht, und dies ging davon aus, dass, wenn ein Mann und eine Frau heiraten, der Ehemann mit der Familie der Frau verwandt ist und daher jede Ehe unangemessen wäre.
    Die Realität des Lebens vieler Menschen war jedoch so, dass, wenn eine Frau starb und sie eine jüngere, unverheiratete Schwester (oder sogar eine ältere Schwester) hatte, die Jungfer einziehen und sich um die Kinder kümmern würde.
    Offensichtlich gaben im späten 19. Jahrhundert ein Mann und eine Frau, die nichtehelich lebten, bei vielen innerhalb der Gemeinschaft Anlass zur Besorgnis, und so wurde 1907 das Gesetz verabschiedet, um sicherzustellen, dass die Standards „eingehalten“ werden konnten. Allerdings wurde das Gesetz über die Witwen des verstorbenen Bruders erst 1921 verabschiedet!
  • Solche Ehen waren in England nur zwischen 1835 und 1907/1921 strafrechtlich verboten. Vor 1835 verbot das kanonische Recht, wie es in der elisabethanischen Verwandtschafts- und Verwandtschaftstabelle verankert war, es. Nach diesem Gesetz wurde nicht zwischen Blutsverwandtschaft [Blutsverwandtschaft] und Affinität [Eheverwandtschaft] unterschieden. Daher war die Heirat mit der Schwägerin genau dasselbe wie die Heirat mit der Schwester, selbst wenn Ihr Bruder tot war.
  • Es ist illegal, weil es nicht richtig ist, wenn eine Person einmal zu ihrer Familie gehört, obwohl sie eine andere Blutgruppe hat

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