Unter welcher Achse steht der Drogenmissbrauch?

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  • Drogenmissbrauch fällt unter Achse I, wie im Diagnostischen und Statistischen Handbuch für psychische Störungen (DSM-IV-TR) definiert. Dieses Handbuch wird von der American Psychiatric Association herausgegeben und enthält alle derzeit anerkannten psychischen Störungen, die von den richtigen Ärzten verwendet werden müssen. Das vom DSM-IV verwendete Kodierungssystem entspricht den Kodes der Internationalen Klassifikation der Krankheiten, allgemein als ICD bezeichnet. Achse I kann sich auf eine Diagnose der psychischen Gesundheit oder des Drogenmissbrauchs beziehen, die als klinische Störungen auftritt. Dies sind häufig Krankheiten, die normalerweise im Kindesalter diagnostiziert werden (wie Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom), affektive Störungen (Depression, bipolar), Störungen aufgrund allgemeiner Erkrankungen, Demenz und kognitive Störungen usw. Diese Störungen werden von Achse-II-Störungen (Persönlichkeitsstörungen) unterschieden Störungen,mentale Behinderung). Sie sind in der Regel Teil einer 5-Achsen-Diagnose, die dazu dient, Hinweise auf mögliche Behandlungswege bei psychischen Erkrankungen/Suchtstoffmissbrauch zu geben. Die Achse I-Diagnosen können auch Folgendes umfassen: Störungen, die im Säuglings-/Kindheits-/Jugendalter erkennbar sind. (ADHS < Essstörungen, Tourette), organische psychische Störungen (Demenz aufgrund von Alzheimer, im Grunde alles, was eine physikalische medizinische Ursache hat, z , bipolare Störung) Angst/Neurosen (Panikstörung, Phobien, Zwangsstörung, PTSD), Somatoforme Störungen, Dissoziative Störungen (Multiple Persönlichkeitsstörung, psychogene Fugue), Sexualstörungen (Exhibitionismus, Fetischismus usw.) und Schlafstörungen.Achse I wird verwendet, um klinische Störungen und andere Probleme zu klassifizieren, die eine klinische Aufmerksamkeit erfordern, z. B. wenn der Klient eine Depression, eine Angststörung, eine bipolare Störung, einen Drogenmissbrauch oder eine Anpassungsstörung hat. Wenn der Klient auch eine Persönlichkeitsstörung (oder nur eine Persönlichkeitsstörung) hat, ist dies eine Achse II-Diagnose und sie ist normalerweise V-kodiert (da es eine gibt, die keine Diagnose stellt V71.09.)

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