Sollten Personen und Organisationen mit Zugriff auf die Datenbank dem Patienten gegenüber identifiziert werden?

1 Antworten


  • Jawohl. Alle Personen und Organisationen, die in irgendeiner Form Zugang zu den computergestützten Datenbanken haben, und die zulässige Zugriffsebene sollten im Voraus ausdrücklich identifiziert werden. Die vollständige Offenlegung dieser Informationen an den Patienten ist erforderlich, um eine informierte Zustimmung zur Behandlung einzuholen. Patientendaten sollte eine dem Grad der Sensibilität der Daten angemessene Sicherheitsstufe zugewiesen werden, die verwendet werden sollte, um zu kontrollieren, wer Zugang zu den Informationen hat.

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